Antibiotika-Management
Krankenhäuser und Einrichtungen für ambulantes Operieren müssen gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) die vom Robert-Koch-Institut festgelegten nosokomialen Infektionen, das Auftreten von Krankheitserregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen sowie den Antibiotika-Verbrauch kontinuierlich in zusammengefasster Form aufzeichnen und bewerten (Infektions-/Resistenz- und Antibiotika-Statistik).
Das MVZ Clotten kann Sie professionell unterstützen bei der Erstellung oder Anpasung Ihres Antibiotika-Hausstandards auf der Grundlage Ihrer Resistenz- und Verbrauchsdaten.
Ausführliche Informationen erhalten Sie hier: