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Kostenförderung

Beratungskosten

Wir können für Sie eine Förderung der Beratungskosten beantragen.
Förderberechtigt sind Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
  • Jahresumsatz geringer als 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Mio. EUR
  • weniger als 250 Beschäftigte
  • mind. eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit
  • mind. zweijähriges Bestehen des Unternehmens

Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten können bis zu 80 Prozent Zuschuss zu den Kosten der Prozessberatung erhalten, Unternehmen mit 10 bis 249 Beschäftigten bis zu 50 Prozent. Die Restkosten tragen die Unternehmen selbst.

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Kosten für Weiterbildungen

Förderung durch NRW: Bildungscheck

Mit dem Bildungsscheck, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), unterstützt die Landesregierung NRW die stärkere Teilnahme von Beschäftigten an höherwertigen beruflichen Weiterbildungsangeboten. Bisher haben über 350.000 Menschen und über 45.000 Betriebe den Bildungsscheck genutzt. Am 1.1.2016 startete eine neue Förderphase.

Wer kann teilnehmen?

Den Bildungsscheck können sowohl Beschäftigte individuell für ihre berufliche Weiterentwicklung nutzen als auch kleinere und mittlere Betriebe einsetzen, um geeignete Qualifizierungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf den Weg zu bringen.

Welche Maßnahmen werden mit welchem Betrag gefördert?

Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Die Förderung umfasst 50 % der Kurskosten, max. 500,- EUR.

Wie komme ich an einen Bildungsscheck?

Ausgewählte Beratungsstellen vor Ort beraten bei der Wahl des passenden Weiterbildungsangebotes und stellen den Bildungsscheck aus. Im Münsterland und in der Emscher-Lippe-Region stehen den Unternehmen und ihren Beschäftigten Beratungsstellen zur Verfügung. Dazu gehört auch die Gesellschaft für Bildung und Technik mbH in Münster und in Gelsenkirchen. Die Beratungsstellen entscheiden über die Vergabe und die Ausstellung der Bildungsschecks.

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Förderung auf Bundesebene: Programm Bildungsprämie

Das Programm Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung soll Anreize schaffen, in die eigene Bildung und Weiterbildung zu investieren. Die Bildungsprämie besteht aus dem Prämiengutschein und dem Spargutschein, die beide miteinander kombiniert werden können. Mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds konnten auf diese Weise mittlerweile fast eine Viertel Million Weiterbildungen gefördert werden.

Wer kann teilnehmen?
Die Bildungsprämie kann von Erwerbstätigen in Anspruch genommen werden, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen die Grenze von 20.000 Euro nicht übersteigt (bei gemeinsamer Veranlagung gelten entsprechend 40.000 Euro).

Welche Maßnahmen werden mit welchem Betrag gefördert?
Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt und Kompetenzen erweitern. Wer eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nimmt, bekommt im Rahmen der Bildungsprämie einen so genannten Prämiengutschein, der die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdeckt. Mindestens die gleiche Summe muss dabei selbst für die Weiterbildung aufgebracht werden.

Wie komme ich an einen Prämiengutschein?
Vor Inanspruchnahme der Bildungsprämie muss sich der Interessent in einer ausgewählten Beratungsstelle beraten lassen. Die Beratungsstellen entscheiden über die Vergabe und die Ausstellung der Prämiengutscheine.

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